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Schul- und Hausordnung der Wildensteinschule Leibertingen

Allgemeine Grundsätze

In unserem Erziehungsauftrag als Schule legen wir Wert darauf, dass Schüler, Lehrer, Eltern und Schulpersonal freundlich und fair zusammenarbeiten. Dazu gehört insbesondere die gegenseitige Achtung und Wertschätzung der einzelnen Person. Dies ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. 

1. Auf dem Schulgrundstück und im Schulgebäude

-  Die Schule ist ein Ort des Lernens. Dafür bedarf es einer Atmosphäre, die das Lernen ohne Einschränkung möglich macht.  Wir wollen uns bemühen, niemanden bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu stören oder zu belästigen!
-  Lernen wir eine saubere Lernumgebung zu schaffen, indem wir Abfälle umweltgerecht sortieren und entsorgen. (Papier à rot, Restmüll à schwarz)
In den Schulräumen trägt Ordnung dazu bei, dass wir uns wohlfühlen.
- Das Schuleigentum wurde von allen bezahlt und soll auch noch künftigen Schülern der Wildensteinschule in brauchbarem Zustand zur Verfügung stehen. (z.B. Tische, Stühle, Bücher,...) 
Wir wollen sorgsam und schonend damit umgehen! Mutwillig Zerstörtes muss ersetzt werden!
- Die Schüler hängen ihre Mäntel, Jacken, Mützen an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken auf dem Flur. Hausschuhe/Schuhe gehören in die Regale. 
Jemandem etwas zu verstecken oder gar wegzunehmen schafft nur Misstrauen.
- Im Winter hilft das Tragen von Hausschuhen bzw. Wechselschuhen die Klassenzimmer von Matsch und Schmutz sauber zu halten. (ab Herbstferien bis Osterferien)
Auch unsere Reinemachefrauen sind für Entlastung dankbar.

Eltern unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule und sind mitverantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder in der Schule.

2. Unterricht und Pausen

- Mit dem Beginn der Stunde nach Stundenplan sind die Schüler im Klassenzimmer und legen das Unterrichtsmaterial bereit. 
- Fachräume unterstehen einem hohen Sicherheitsanspruch. Sie sollten nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden. Manchmal erfordert es die Situation, dass Schüler im Auftrag einer Lehrkraft einen Fachraum, das Lehrer- oder Lehrmittelzimmer aufsuchen, um dort etwas zu erledigen. Dies ist ein Auftrag des Vertrauens und sollte auch so ausgeführt werden.
- Schüler und Lehrer beginnen mit ihrer Arbeit pünktlich nach der Pause. Falls der Lehrer 10 Minuten nach Beginn einer Stunde nicht erschienen ist, meldet dies der Klassensprecher der Schulleitung.
- Frische Luft tut gut! Dazu gehört das Lüften in den Pausen. Am Ende des Unterrichts stuhlen alle gemeinsam auf und schließen die Fenster.
-  Für die Reinigung der Tafel und das Bereitstellen von Kreide sorgt ein Klassendienst.
-  In der großen Pause halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Dieser ist östlich durch die Hecke und nördlich durch das Schulhaus begrenzt. 
-  Während der Schul- und Pausenzeit dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung des Klassenlehrers vor.
-  Wenn Schüler das Schulgelände verlassen, endet die Aufsichtspflicht.
-  Bei schlechtem Wetter kann die Pause im Eingangsbereich des Schulgebäudes verbracht werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Pausenaufsicht.
-  Der Pausenverkauf findet nur im Eingangsbereich statt.
-  In freien Randstunden ist für Schüler (welche sich auf dem Schulgelände aufhalten) der Aufenthaltsbereichgenau der gleiche wie während des Schulbetriebs. Das bedeutet, dass auch der Außenbereich von Schülern benutzt werden kann. 
Die Schüler müssen sich in dieser Zeit natürlich entsprechend der  Schulordnung verhalten, stehen aber nicht unter direkter Aufsicht eines                 Lehrers.
Alle Kollegen, die Schüler in Randstunden antreffen, sind „Aufsicht“.

3. Krankheitsfälle und Beurlaubungen

- Erkrankt ein Schüler, so teilen die Erziehungsberechtigten dies dem Klassenlehrer schriftlich oder mündlich spätestens am 2. Tag mit.
- Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken und glauben, nicht länger am Unterricht teilnehmen zu können, müssen sich beim Lehrer abmelden.
- Dauernde oder zeitweilige Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist nur aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses möglich.
- Fehlt ein Schüler unentschuldigt, nimmt der Klassenlehrer mit den Eltern Verbindung auf.
- Unfälle im Schulbereich oder auf dem direkten Schulweg sind der Schulleitung binnen drei Tagen zu melden.                                      (siehe dazu Zusatzversicherung)
- Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig, in der Regel drei Tage im Voraus, in schriftlicher Form vorliegen. Die Genehmigung erteilt: 

- für eine Stunde der Fachlehrer 
- bis zu einem Tag der Klassenlehrer
- darüber hinaus die Schulleitung
-Die Schüler holen den versäumten Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nach.

4. Bekanntmachungen

- In der Schule gibt es ein schwarzes Brett (neben dem Lehrerzimmer), an dem wichtige Informationen ausgehängt werden. Schmierereien sind absolut unerwünscht und wenig zweckdienlich. 
 Anschläge/Aushänge sollten mit der Schulleitung abgesprochen 
 werden.
-  Der Schulleiter gibt oder verweigert die Zustimmung für das Verteilen von Flugblättern, Druckschriften und Waren.

5. Zeugnisse

- Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie von Halbjahresmitteilungen oder Zeugnissen Kenntnis genommen haben. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Schule, bei denen der Schulleiter, der Klassen- oder Fachlehrer eine solche Bestätigung für notwendig halten.

6. Sprechstunde

- Die Schule will die Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Jeder Lehrer nimmt Fragen und Anliegen in einer Sprechstunde entgegen. Eine Zeit kann vereinbart werden. Besuche während der Unterrichtsstunden eines Lehrers sind jedoch zu vermeiden.

7. Weitere Verhaltens- und Ordnungsregeln

- Fahrräder können in den dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Für Personenwagen steht ein Parkplatz zur Verfügung. Die Schule kann für die abgestellten Fahrzeuge keine Haftung übernehmen.
- Es wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände in die Schule mitzubringen. Geld und Fahrausweise soll jeder bei sich tragen.
- Wegen der großen Unfallgefahr werden gefährliche Spiele oder Verhaltensweisen unterlassen. 
Dazu gehören:
a) im Gebäude: Rennen, Fangespielen, Toben, Ballspielen u.a.
b) überall: Schneeballwerfen, Schubsen, Ringkämpfe, Boxen u.a.
- Gefährliche Gegenstände und Spielgeräte (z.B. Skateboards) oder nicht für den Unterricht notwendige Geräte werden nicht in die Schule mitgebracht. Walk-/Discman und Handy werden während des Unterrichts nicht benutzt und bleiben abgeschaltet.
- Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt auf den Fensterbänken, Heizkörpern oder Treppengeländern zu sitzen.
- Der Besitz, der Handel und der Konsum von Drogen und Suchtmitteln jeglicher Art ist verboten.
- Im gesamten Schulbereich und an den Bushaltestellen ist grundsätzlich das Rauchen/der Alkoholkonsum für Schüler der Schule und andere Jugendliche verboten. Auch Erwachsene sollten Zurückhaltung üben und eine Vorbildfunktion erfüllen.
- Mützen und Kappen sind im Schulgebäude, speziell in den Klassen und Fachräumen nicht zu tragen.
- Kaugummis + Bonbons sind generell im Unterricht verboten. Ausnahmeregelung gibt es bei Erkältungen.
- Die Toilette sollte in den Pausen aufgesucht werden.
- Vor dem HTW- und IT-Unterricht sind die Hände zu waschen.
- Das Trinken sollte grundsätzlich in den Pausen stattfinden. Im Unterricht sind Ausnahmen möglich. Jedoch haben Flaschen nichts in Fachräumen zu suchen.
Den rechtlichen Rahmen legt das Schul- und Jugendschutzgesetz fest.

8. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

- Bei auftretenden Schwierigkeiten und in Konfliktfällen suchen zuerst die unmittelbar Betroffenen durch ein offenes Gespräch eine Lösung. Die Schüler haben über den direkten Kontakt mit den Fachlehrern hinaus die Möglichkeit, den Klassenlehrer oder den Verbindungslehrer um Vermittlung zu bitten. Die Eltern können sich außer an die Fachlehrer auch an die Klassenlehrer, Streitschlichter oder die Elternvertretung wenden. 
- Darüber hinaus steht die Schulleitung Schülern und Eltern nach Absprache zur Verfügung.
- Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung werden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit pädagogische oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen getroffen. 
Pädagogische Maßnahmen sind z.B.:
- Ermahnung
- Zusatzarbeit
- vorübergehendes Verwahren von Gegenständen, mit denen gestört wurde
- ausführliches pädagogisches Gespräch
- Änderung der Sitzordnung
- Elterngespräch
- Klassenbuchvermerk /-eintrag in der Regel nur in Verbindung mit einer weiteren pädagogischen Maßnahme
-  gemeinnütziger Dienst  u.ä.
- Streitschlichter
- Spätestens nach zwei Klassenbucheinträgen beruft der Klassenlehrer eine Klassenkonferenz ein und bietet ein Elterngespräch an.
- Bei schwerwiegendem oder gehäuftem Fehlverhalten werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen getroffen, wie sie nach 
 § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg vorgesehen sind.

9. In-Kraft-Treten

Diese Schul- und Hausordnung wurde von allen Gruppen unserer Schulgemeinschaft erarbeitet und am                     in Kraft gesetzt.

Beschluss der GLK vom:                    17.02.2003 

 Zustimmung der Schulkonferenz vom: 5.03.2003