| Schul- und
Hausordnung der Wildensteinschule Leibertingen
Allgemeine Grundsätze
In unserem Erziehungsauftrag als Schule
legen wir Wert darauf, dass Schüler, Lehrer, Eltern und Schulpersonal
freundlich und fair zusammenarbeiten. Dazu gehört insbesondere die
gegenseitige Achtung und Wertschätzung der einzelnen Person. Dies
ist die Grundlage unseres Zusammenlebens.
1. Auf dem Schulgrundstück und
im Schulgebäude
- Die Schule ist ein Ort des Lernens.
Dafür bedarf es einer Atmosphäre, die das Lernen ohne Einschränkung
möglich macht. Wir wollen uns bemühen, niemanden bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zu stören oder zu belästigen!
- Lernen wir eine saubere Lernumgebung
zu schaffen, indem wir Abfälle umweltgerecht sortieren und entsorgen.
(Papier à rot, Restmüll à schwarz)
In den Schulräumen trägt Ordnung
dazu bei, dass wir uns wohlfühlen.
- Das Schuleigentum wurde von allen bezahlt
und soll auch noch künftigen Schülern der Wildensteinschule in
brauchbarem Zustand zur Verfügung stehen. (z.B. Tische, Stühle,
Bücher,...)
Wir wollen sorgsam und schonend damit
umgehen! Mutwillig Zerstörtes muss ersetzt werden!
- Die Schüler hängen ihre Mäntel,
Jacken, Mützen an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken auf dem
Flur. Hausschuhe/Schuhe gehören in die Regale.
Jemandem etwas zu verstecken oder gar
wegzunehmen schafft nur Misstrauen.
- Im Winter hilft das Tragen von Hausschuhen
bzw. Wechselschuhen die Klassenzimmer von Matsch und Schmutz sauber zu
halten. (ab Herbstferien bis Osterferien)
Auch unsere Reinemachefrauen sind für
Entlastung dankbar.
Eltern unterstützen die Erziehungsarbeit
der Schule und sind mitverantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder
in der Schule.
2. Unterricht und Pausen
- Mit dem Beginn der Stunde nach Stundenplan
sind die Schüler im Klassenzimmer und legen das Unterrichtsmaterial
bereit.
- Fachräume unterstehen einem hohen
Sicherheitsanspruch. Sie sollten nur in Begleitung eines Lehrers betreten
werden. Manchmal erfordert es die Situation, dass Schüler im Auftrag
einer Lehrkraft einen Fachraum, das Lehrer- oder Lehrmittelzimmer aufsuchen,
um dort etwas zu erledigen. Dies ist ein Auftrag des Vertrauens und sollte
auch so ausgeführt werden.
- Schüler und Lehrer beginnen mit
ihrer Arbeit pünktlich nach der Pause. Falls der Lehrer 10 Minuten
nach Beginn einer Stunde nicht erschienen ist, meldet dies der Klassensprecher
der Schulleitung.
- Frische Luft tut gut! Dazu gehört
das Lüften in den Pausen. Am Ende des Unterrichts stuhlen alle gemeinsam
auf und schließen die Fenster.
- Für die Reinigung der Tafel
und das Bereitstellen von Kreide sorgt ein Klassendienst.
- In der großen Pause halten
sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Dieser ist östlich durch
die Hecke und nördlich durch das Schulhaus begrenzt.
- Während der Schul- und Pausenzeit
dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen, es
sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung des Klassenlehrers vor.
- Wenn Schüler das Schulgelände
verlassen, endet die Aufsichtspflicht.
- Bei schlechtem Wetter kann die
Pause im Eingangsbereich des Schulgebäudes verbracht werden. Die Entscheidung
darüber obliegt der Pausenaufsicht.
- Der Pausenverkauf findet nur im
Eingangsbereich statt.
- In freien Randstunden ist für
Schüler (welche sich auf dem Schulgelände aufhalten) der Aufenthaltsbereichgenau
der gleiche wie während des Schulbetriebs. Das bedeutet, dass auch
der Außenbereich von Schülern benutzt werden kann.
Die Schüler müssen sich in dieser
Zeit natürlich entsprechend der Schulordnung verhalten, stehen
aber nicht unter direkter Aufsicht eines
Lehrers.
Alle Kollegen, die Schüler in Randstunden
antreffen, sind „Aufsicht“.
3. Krankheitsfälle und Beurlaubungen
- Erkrankt ein Schüler, so teilen
die Erziehungsberechtigten dies dem Klassenlehrer schriftlich oder mündlich
spätestens am 2. Tag mit.
- Schüler, die während der Unterrichtszeit
erkranken und glauben, nicht länger am Unterricht teilnehmen zu können,
müssen sich beim Lehrer abmelden.
- Dauernde oder zeitweilige Befreiung
vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist nur aufgrund
eines ärztlichen Zeugnisses möglich.
- Fehlt ein Schüler unentschuldigt,
nimmt der Klassenlehrer mit den Eltern Verbindung auf.
- Unfälle im Schulbereich oder auf
dem direkten Schulweg sind der Schulleitung binnen drei Tagen zu melden.
(siehe dazu Zusatzversicherung)
- Anträge auf Beurlaubungen müssen
rechtzeitig, in der Regel drei Tage im Voraus, in schriftlicher Form vorliegen.
Die Genehmigung erteilt:
- für eine Stunde der Fachlehrer
- bis zu einem Tag der Klassenlehrer
- darüber hinaus die Schulleitung
-Die Schüler holen den versäumten
Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nach.
4. Bekanntmachungen
- In der Schule gibt es ein schwarzes Brett
(neben dem Lehrerzimmer), an dem wichtige Informationen ausgehängt
werden. Schmierereien sind absolut unerwünscht und wenig zweckdienlich.
Anschläge/Aushänge sollten
mit der Schulleitung abgesprochen
werden.
- Der Schulleiter gibt oder verweigert
die Zustimmung für das Verteilen von Flugblättern, Druckschriften
und Waren.
5. Zeugnisse
- Die Erziehungsberechtigten bestätigen
durch ihre Unterschrift, dass sie von Halbjahresmitteilungen oder Zeugnissen
Kenntnis genommen haben. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der
Schule, bei denen der Schulleiter, der Klassen- oder Fachlehrer eine solche
Bestätigung für notwendig halten.
6. Sprechstunde
- Die Schule will die Zusammenarbeit mit
den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Jeder Lehrer nimmt Fragen und Anliegen
in einer Sprechstunde entgegen. Eine Zeit kann vereinbart werden. Besuche
während der Unterrichtsstunden eines Lehrers sind jedoch zu vermeiden.
7. Weitere Verhaltens- und Ordnungsregeln
- Fahrräder können in den dafür
vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Für Personenwagen steht ein
Parkplatz zur Verfügung. Die Schule kann für die abgestellten
Fahrzeuge keine Haftung übernehmen.
- Es wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände
in die Schule mitzubringen. Geld und Fahrausweise soll jeder bei sich tragen.
- Wegen der großen Unfallgefahr
werden gefährliche Spiele oder Verhaltensweisen unterlassen.
Dazu gehören:
a) im Gebäude: Rennen, Fangespielen,
Toben, Ballspielen u.a.
b) überall: Schneeballwerfen, Schubsen,
Ringkämpfe, Boxen u.a.
- Gefährliche Gegenstände und
Spielgeräte (z.B. Skateboards) oder nicht für den Unterricht
notwendige Geräte werden nicht in die Schule mitgebracht. Walk-/Discman
und Handy werden während des Unterrichts nicht benutzt und bleiben
abgeschaltet.
- Aus Sicherheitsgründen ist es nicht
erlaubt auf den Fensterbänken, Heizkörpern oder Treppengeländern
zu sitzen.
- Der Besitz, der Handel und der Konsum
von Drogen und Suchtmitteln jeglicher Art ist verboten.
- Im gesamten Schulbereich und an den
Bushaltestellen ist grundsätzlich das Rauchen/der Alkoholkonsum für
Schüler der Schule und andere Jugendliche verboten. Auch Erwachsene
sollten Zurückhaltung üben und eine Vorbildfunktion erfüllen.
- Mützen und Kappen sind im Schulgebäude,
speziell in den Klassen und Fachräumen nicht zu tragen.
- Kaugummis + Bonbons sind generell im
Unterricht verboten. Ausnahmeregelung gibt es bei Erkältungen.
- Die Toilette sollte in den Pausen aufgesucht
werden.
- Vor dem HTW- und IT-Unterricht sind
die Hände zu waschen.
- Das Trinken sollte grundsätzlich
in den Pausen stattfinden. Im Unterricht sind Ausnahmen möglich. Jedoch
haben Flaschen nichts in Fachräumen zu suchen.
Den rechtlichen Rahmen legt das Schul-
und Jugendschutzgesetz fest.
8. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Bei auftretenden Schwierigkeiten und
in Konfliktfällen suchen zuerst die unmittelbar Betroffenen durch
ein offenes Gespräch eine Lösung. Die Schüler haben über
den direkten Kontakt mit den Fachlehrern hinaus die Möglichkeit, den
Klassenlehrer oder den Verbindungslehrer um Vermittlung zu bitten. Die
Eltern können sich außer an die Fachlehrer auch an die Klassenlehrer,
Streitschlichter oder die Elternvertretung wenden.
- Darüber hinaus steht die Schulleitung
Schülern und Eltern nach Absprache zur Verfügung.
- Bei Verstößen gegen die Schul-
und Hausordnung werden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit
pädagogische oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen getroffen.
Pädagogische Maßnahmen sind
z.B.:
- Ermahnung
- Zusatzarbeit
- vorübergehendes Verwahren von Gegenständen,
mit denen gestört wurde
- ausführliches pädagogisches
Gespräch
- Änderung der Sitzordnung
- Elterngespräch
- Klassenbuchvermerk /-eintrag in der
Regel nur in Verbindung mit einer weiteren pädagogischen Maßnahme
- gemeinnütziger Dienst
u.ä.
- Streitschlichter
- Spätestens nach zwei Klassenbucheinträgen
beruft der Klassenlehrer eine Klassenkonferenz ein und bietet ein Elterngespräch
an.
- Bei schwerwiegendem oder gehäuftem
Fehlverhalten werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen getroffen,
wie sie nach
§ 90 Schulgesetz Baden-Württemberg
vorgesehen sind.
9. In-Kraft-Treten
Diese Schul- und Hausordnung wurde von
allen Gruppen unserer Schulgemeinschaft erarbeitet und am
in Kraft gesetzt.
Beschluss der GLK vom:
17.02.2003
Zustimmung der Schulkonferenz vom:
5.03.2003
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